Liebe Eltern! -) Aufgrund wiederholter unentschuldigter Terminversäumnisse erlauben wir uns ein Ausfallhonorar von €70 zu verrechnen, wenn der Termin nicht rechtzeitig innerhalb von 24h vor Termin abgesagt wird (telefonisch oder per eMail). Danke für Ihr Verständnis! -) Leider können wir aus Kapazitätsgründen auch weiterhin keine NeupatientInnen aufnehmen (Ausnahme: Neugeborene, Geschwisterkinder). Wir bitten NeupatientInnen auch von Online-Terminbuchungen abzusehen, da wir diese sonst stornieren müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Update Influenzaimpfung 2023

Liebe Eltern!

Wir werden auch dieses Jahr wieder extra „Grippeimpftage“ (Mi 08.11.2023 Nachmittag und Do 23.11.2023 Nachmittag) einrichten, um die Impfungen zeitgerecht nach unserer Vormerkliste durchführen zu können. Bedarfsorientiert werden die Influenzaimpfungen natürlich auch im Rahmen von Routineterminen (MKP u.ä.) verabreicht (aber ebenfalls nur nach Voranmeldung!).
Bis dato (Stand 16.10.2023) vorangemeldete PatientInnen haben bereits alle einen Termin erhalten, sollten Sie sich noch neu für eine Grippeimpfung entscheiden, melden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail bei uns.
Bitte beachten Sie: die Voranmeldung für den Impfstoff ist verbindlich, da wir entsprechend Impfstoffe bestellen und diese dann auch verimpfen müssen!

Die Grippeimpfung (= Influenzaimpfung) ist im kostenfreien Kinderimpfprogramm enthalten. Dafür stehen dieses Jahr 3 Impfstoffe zur Verfügung:

  • Vaxigrip Tetra bzw. Fluarix Tetra, jwls. ein inaktivierter tetravalenter (= Schutz gegen zwei A- und gegen zwei B-Stämme) Impfstoff vorgesehen für Kinder zwischen dem vollendeten 6. Lebensmonat und dem vollendeten 2. Lebensjahr. Es handelt sich dabei um eine Stichimpfung
  • Fluenz Tetra Nasenspray, ein intranasaler ebenfalls tetravalenter Lebendimpfstoff vorgesehen für Kinder ab dem vollendeten 24. Lebensmonat bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Wichtig: die Influenzaimpfung wird verpflichtend in den elektronischen Impfpass eingetragen. Wir benötigen diesbzgl. am Impftag lediglich die Sozialversicherungsnummer bzw. E-Card Ihres Kindes, Sie müssen sonst weiter nichts tun.

Liebe Grüße
Dr. Stefan Rippel