Liebe Eltern! -) Heute 16.04.2024 ist das Telefon krankheitsbedingt nur eingeschränkt besetzt und telefonische Beratungen können nicht durchgeführt werden -) Aufgrund wiederholter unentschuldigter Terminversäumnisse erlauben wir uns ein Ausfallhonorar von €70 zu verrechnen, wenn der Termin nicht rechtzeitig innerhalb von 24h vor Termin abgesagt wird (telefonisch oder per eMail). Danke für Ihr Verständnis! -) Leider können wir aus Kapazitätsgründen auch weiterhin keine NeupatientInnen aufnehmen (Ausnahme: Neugeborene, Geschwisterkinder). Wir bitten NeupatientInnen auch von Online-Terminbuchungen abzusehen, da wir diese sonst stornieren müssen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Mutter-Kind-Pass Untersuchungen

Seit über 30 Jahren hat sich der Mutter-Kind-Pass in Österreich bewährt und wurde während dieser Zeit sukzessive ausgebaut. Er dient zur Dokumentation von regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft und dann nach der Geburt bis zum 5. Geburtstag. Diese regelmäßigen Kontrollen gewährleisten möglichst lückenlos und frühzeitig, eventuelle Erkrankungen, Fehlentwicklungen und Entwicklungsrückstände zu erkennen und dadurch einer raschen adäquaten Behandlung und Betreuung zuzuführen. Darüber hinaus ermöglichen sie auch bei gesunden Babys und Kindern, eine kontinuierliche Beratung und Unterstützung. Besonders im 1. Lebensjahr stellen sich den Eltern viele Fragen und Herausforderungen, die ich gerne begleite.

Folgende Untersuchungen sind nach der Geburt im Rahmen des Mutter-Kind-Passes vorgesehen:

  • Untersuchung in der ersten Lebenswoche inkl. 1. Hüftultraschall
  • 4. – 7. Lebenswoche (inkl. orthopädischer Untersuchung)
  • 6. – 8. Lebenswoche: 2. Hüftultraschall
  • 3. – 5. Lebensmonat
  • 7. – 9. Lebensmonat (inkl. HNO-Untersuchung)
  • 10. – 14. Lebensmonat (inkl. Augen-Untersuchung)
  • 22. – 26. Lebensmonat (2- Jahresuntersuchung + Augenuntersuchung beim Augenfacharzt)
  • 34. – 38. Lebensmonat (3- Jahresuntersuchung)
  • 46. – 50. Lebensmonat (4-Jahresuntersuchung)
  • 58. – 62. Lebensmonat (5-Jahresuntersuchung)

Bitte beachten Sie auch, dass die jeweils zeitgerechte Durchführung der Mutter-Kind-Pass Untersuchungen und deren Dokumentation bis zur Vollendung des 14. Lebensmonats, Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes sind. Die entsprechenden Dokumentationsabschnitte müssen hierfür von Ihnen an Ihre Krankenkasse übermittelt werden.

Weitere detaillierte Informationen finden Sie dazu in Ihrem Mutter-Kind-Pass.